Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tierferienheim Refental-Ranch, 5722 Gränichen (AGB TFH RR)
AGB's herunterladen (ausgedruckt und unterschrieben mitbringen)
Unsere Arbeitsgrundsätze und Grenzen der Verantwortung:
Das Tierferienheim Refental-Ranch (nachfolgend TFH RR genannt) verpflichtet sich zu Verschwiegenheit in Bezug auf Adressen und Personalien des Tierhalters. Zur Abholung des Tieres ist nur der Tierhalter berechtigt oder Personen, die vom Tierhalter dazu ermächtigt worden sind.
Das TFH RR verpflichtet sich, die ihm anvertrauten Tiere mit grösster Sorgfalt und Respekt zu behandeln und sie tiergerecht zu betreuen.
Gerne zeigen Mitarbeitende des TFH RR unseren Kunden, vor dem ersten Aufenthalt des Tieres, die Anlage des TFH RR und beantworten Fragen zum Aufenthalt des Tieres.
Erkrankt oder verunfallt ein Tier, so ist das TFH RR ermächtigt, einen Tierarzt beizuziehen. Die Kosten der Behandlung, der Medikamente und des Transports, gehen zu Lasten des Tierhalters. Stirbt ein Tier infolge Unfalles, Krankheit oder Alter wird der Tierhalter umgehend informiert. Das TFH RR schuldet dem Tierhalter keine Entschädigung für das Tier und die gesamten Kosten des Tierarztes und des gebuchten Aufenthaltes gehen zu Lasten des Tierhalters.
Das TFH RR lehnt jede Haftung für Erkrankungen, Unfälle oder bei Entlaufen des Tieres ab. Ebenso wenig haftet das TFH RR für Schäden, welche infolge Infektionen (Seuchen) oder durch das Verhalten des Tieres entstehen.
Auch lehnen wir jede Haftung und allfällig für den Tierhalter entstandene Kosten ab, sollte das TFH RR die Anmeldung oder den Aufenthalt Ihres Tieres, zum Beispiel wegen entstandenen Gebäudeschäden, Seuchen, oder ausfallen aller TierpflegerInnen von unserer Seite absagen oder abbrechen müssen. Sollte dieses Szenario eintreten, werden Sie schnellstmöglich informiert!
Pflichten des Tierhalters:
Der Tierhalter verpflichtet sich, ein gesundes, gepflegtes, sowie parasitenfreies Tier in Pension zu geben oder uns unaufgefordert über vorhandene gesundheitliche Probleme zu informieren. Tiere mit ansteckenden Krankheiten und/oder Parasitenbefall, können nicht zur Betreuung angenommen werden.
Provisorisch gebuchte Ferientage müssen bei Verhinderung bis spätestens 10 Tage vor Antritt annulliert werden, ansonsten gilt die Buchung als definitiv. Vereinbarte Ferientage (telefonisch, mündlich oder digital), werden voll in Rechnung gestellt, es sei denn, die Buchung wird mindestens 10 Tage vor Antritt des Aufenthaltes annulliert.
Wird das Tier erst nach Beginn des vereinbarten Aufenthalts gebracht oder früher abgeholt, sind dennoch die Kosten der vereinbarten Aufenthaltsdauer geschuldet.
Falls der Tierhalter sein Tier nicht vereinbarungsgemäss abholt und/oder leistet er keine Zahlung, wird er per Einschreiben dazu aufgefordert, dies umgehend zu tun. Leistet er dieser Aufforderung innert 10 Tagen keine Folge, wird das Tier der Kantonalen Meldestelle als Findeltier gemeldet und nach Möglichkeit an den Aargauischen Tierschutzverein ATs, Steinenbühlstrasse 36, 5417 Untersiggenthal übergeben. Zwei Monate nach Übergabe an den Tierschutzverein hat der Tierhalter sein Recht am Tier verwirkt und das Tier kann rechtsgültig an einen neuen Tierhalter übergeben werden. Die ausstehenden Pensions- und/oder Tierarztkosten sind auch in diesem Falle für die Zeit, bis das Tier vermittelt ist, vom Tierhalter zu bezahlen. Bitte beachten Sie, dass es nach Art. 26 Abs.1 lit. e, des Tierschutzgesetzes, strafbar ist, ein Tier auszusetzen oder es zurückzulassen.
Bezahlung des Aufenthaltes
Die Pensionskosten sind bei Abholung des Tieres in bar zu bezahlen oder innert 10 Tagen per Banküberweisung zu begleichen. Nach vorheriger Information ist das TFH RR jederzeit berechtigt, Barzahlung zu verlangen.
Das TFH RR ist berechtigt, bei Aufnahme eines Tieres ohne Begründung eine Anzahlung an die Pensionskosten zu verlangen oder bei längeren Aufenthalten eine Zwischenrechnung zu stellen.
Die Pension -und Dienstleistungspreise sind auf der Website einsehbar: www.refental-ranch.ch.
Personalien
Name des Tieres: Geboren am:
Rasse/Tierart:
Name und Adresse des Tierhalters in Blockschrift:
Mobile Nummer Tierhalter: Telefon Nummer:
E-Mail-Adresse Tierhalter:
Abholberechtigte Person 1: Mobile Nummer:
Abholberechtigte Person 2: Mobile Nummer:
Abholberechtigte Person 3: Mobile Nummer:
Zum Abschluss
Darf das TFH RR Fotos oder Filme, auf dem Ihr Tier zu erkennen ist (ohne Angaben von Namen etc.,) veröffentlichen z.B. auf der Webseite?
Bitte unterstreichen Sie: JA NEIN
Die AGB TFH RR gelten auch für den Hundesalon und alle unsere weiteren Dienstleistungen.
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie mit den AGB des TFH RR einverstanden sind und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung für ihr Tier besteht.
Ort und Datum:
Unterschrift:
Tierferienheim Refental-Ranch, Unteres Refental 8, 5722 Gränichen AG, Schweiz, Tel: 062 / 842 22 44
Version 1.6.26
